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Beurlaubung außerhalb der Ferien

Antwort
Immer wieder erreichen uns Anträge von Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Ferien Urlaub machen oder die Ferien verlängern möchten. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie auf die Rechtslage zur Beurlaubung Ihrer Kinder außerhalb der Ferien hinzuweisen:

Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Befreiung vom Unterricht für eine Reise gewähren. Dies ist ständige Rechtssprechung. In begründeten Ausnahmefällen bleiben Beurlaubungen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein: Mutter-Kind-Kur, familiäre Anlässe wie Hochzeit, Beerdigung etc.
 
Berufliche Vorgaben oder der Wunsch, außerhalb der Ferien günstigere Tarife von Reiseveranstaltern nutzen zu können, "ungünstige" Ferienlage, sind keine besonderen Gründe, die eine Beurlaubung rechtfertigen können.

Krankmeldungen für Ihre Kinder können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nicht durch einfache Entschuldigung der Eltern eingereicht werden. Sie müssen mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
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